Die Verhandlungen gehen weiter – und wir bleiben dran.
Es braucht ein Verbot von Gesichtserkennungstechnologie weltweit – und damit auch in Deutschland und der EU. Tausende Unterstützer*innen haben das EU-Parlament dazu aufgefordert, sich für ein Verbot einzusetzen. Und tatsächlich: Das Parlament hat im Juni 2023 für ein Verbot gestimmt. Jetzt gehen die Verhandlungen weiter. Parlament, EU-Mitgliedsstaaten und Kommission werden gemeinsam entscheiden – wir bleiben dran.
5 Gründe für ein Verbot von Gesichtserkennungstechnologie
1. Massenüberwachung im öffentlichen Raum wird ermöglicht
Gesichtserkennungstechnologie kann die Handlungen von allen im öffentlichen Raum ganz genau nachverfolgen, z. B. wo, wann und mit wem sich eine Person aufhält. So verschwindet einer der letzten, anonymen Rückzugsorte. Eine Massenüberwachung aller Menschen ist weder angemessen noch verhältnismäßig.
2. Recht auf Privatsphäre und die Menschenwürde werden verletzt
In mehr und mehr Ländern werden die Gesichter von Menschen in öffentlichen Räumen identifiziert und ihre Bewegungen verfolgt. Unternehmen sammeln ohne Erlaubnis tausende Fotos aus sozialen Netzwerken oder nutzen Gesichtserkennung für Werbezwecke. Handlungen werden im Detail erfasst und Menschen auf Datenpunkte reduziert.
3. Recht auf Protest und freie Meinungsäußerung werden verletzt
Wer befürchten muss, auf einer Demonstration identifiziert zu werden, nimmt möglicherweise nicht daran teil. Durch das Wissen, ständig überwacht zu werden, scheuen sich viele Menschen davor, ihre Menschenrechte auszuüben. Das gilt verstärkt für Menschen, die ohnehin von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen sind.
4. Diskriminierungen werden verstärkt
Bei Schwarzen Menschen und People of Colour sowie Frauen und Kindern ist Gesichtserkennung besonders fehlerhaft. Negative Folgen wie Falschverdächtigungen treffen also Menschen besonders hart, die ohnehin Benachteiligungen erfahren. Selbst wenn die Technologie fehlerfrei funktionieren würde: Gesichtserkennung wird verstärkt für die Überwachung bereits marginalisierter Gruppen eingesetzt und verschärft so bestehende Ungerechtigkeiten und Diskriminierungsformen wie Rassismus, Sexismus und Klassismus.
5. Der Einsatz von Gesichtserkennung ist rechtlich zweifelhaft
Für den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie gibt es keine klare rechtliche Grundlage. Datenschutzbehörden und Expert*innen aus ganz Europa warnen: Der derzeitige Einsatz ist illegal. Trotz der rechtlichen Unklarheit wird Gesichtserkennung stückchenweise eingeführt. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, braucht es ein ausdrückliches Verbot.